| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |