Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Präsidenten und dem zweiten Präsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich.