Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart/Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Für Rechtsgeschäfte ab 500,00 Euro vertritt der Vorstand gemeinschaftlich.Für Rechtsgeschäfte über 1000,00 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung.