| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Angaben von über 5.000,00 DM, bei einer Anleihe und zur Veräußerung von Vereinsvermögen den Beschluß der Mitgliederversammlung bedarf. |