Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Alle Rechtsgeschäfte über 1000,00 EUR bedürfen der Genehmigung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern.