| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und den 2. Vorsitzenden jeweils allein.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |