Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden bzw. den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.