Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von Ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.