Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden sowie den Schatzmeister jeweils jeder allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.