Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und kann maximal sieben Mitglieder umfassen. Er besteht mindestens aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Finanzwart/Mitgliedswart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.