Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister und dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege jeweils allein. Die Einzelvertretungsbefugnis; außer die des 1. Vorsitzenden, sind im Rahmen des Haushaltsplanes auf Geschäfte mit einem Einzelwert bis 500 Euro begrenzt.