Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Gartenfachberater. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Bankgeschäften, Ein und Auszahlungen von mehr als 2000,- Euro verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorher einzuholen.