Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 € bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.