Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.