Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und zwei Vorstandsmitgliedern mit konkreter Funktionsbekleidung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.