Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und zwei Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wovon einer der Vorsitzende, Stellvertretende Vorsitzende oder der Kassierer sein muss. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, welche die Wählervereinigung mit mehr als 500,00 Euro belasten, braucht der Vorstand die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.