Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei, höchstens sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den 2. Vorsitzenden und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied.