Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Wert von 3.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.