Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer sowie einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht eines einzelnen Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, die eine wirtschaftliche Einheit über Euro 5.000,- (in Worten: fünftausend) bilden, vorab die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.