| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |