Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.500 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.