Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Handelt es sich um Einkäufe für Veranstaltungen gemäß § 2 Absatz 3 der Satzung kann der Wert auf 3.000,00 EUR erhöht werden.