Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden . Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein.
Der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtshandlungen der gesetzlichen Vertreter des Vereins, die den Verein zu den nachfolgenden Leistungen verpflichten, sind wie folgt vorzunehmen:
a) bis 1.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihrer Vertretungsmacht,
b) 1.000,00 bis 3.000,00 € durch die gesetzlichen Vertreter nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand,
c) über 3.000,00 € nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.