Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außgerichtlich durch den Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von nichtbegünstigenden Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 150,00 Euro belasten, ist der Vorsitzende oder sein Stellvertreter nur mit Zustimmung des Vorstandes berechtigt.