Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern (dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ggf. dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schatzmeister). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Geschäften ab einem Betrag von 1.000,00 Euro muss die Einwilligung eines weiteren Vorstandsmitgliedes eingeholt werden.