Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal sieben Vorstandsmitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstand für Finanzen. Weitere Positionen sind zu benennen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.