Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schulleiter oder einem Beauftragten des Lehrerkollegiums. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 600,00 Euro vertritt der Vorstand gemeinschaftlich.