| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den Stellvertretenden Vorsitzenden.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.500,00 DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |