Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mind. 3, höchstens 6 Mitglieder: dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Gewässer- und Platzwart, dem Sportwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.