Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.