Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.