Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 Euro belasten, sowie für Verträge über Grundstücke ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.