Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.