Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt.