Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Gartenfachberater. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1000,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorher schriftlich einzuholen.