Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart sowie den Abteilungsleitungen der einzelnen Abteilungen im Verein. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.