Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von Ihnen jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.