Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Bankgeschäften sind die drei Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt.