Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 EUR belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als dafür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.