Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied sowie der stellvertretende Vorsitzenden ebenfalls mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.