Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 200,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.