Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, einem oder zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.