Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer/Kassenwart, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden/Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.