Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister und dem Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam.