Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Belastungen des Vereinskontos, deren Betrag 200,00 EUR überschreitet, müssen zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.