Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister,sowie bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2000,00 Euro verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der
Mitgliederversammlung befugt.