Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Vorstand kann um zwei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.