Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden allein. Beisitzer und Schatzmeister vertreten gemeinsam mit einem der Vorsitzenden.