Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 500,00 EUR sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.