Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit nicht mehr als 3000,00 EUR belasten, sind die zwei Vorsitzenden einzeln bevollmächtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit nicht mehr als 10.000,00 EUR belasten, bedürfen der Zustimmung der beiden Vorsitzenden.
Für den Abschluss von größeren Rechtsgeschäften, von Bau- und Mietsachen, Dienst- und Grundstücksverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.